Hausordnung

Hausordnung

Hausordnung der Grundschule Friedersdorf

 

Gültigkeitsbereich:     das gesamte Schulgelände mit allen Schulgebäuden, Nebengebäuden

und Außenanlagen

 

Grundsätzliche Festlegungen:

Jeder Schüler trägt für die Einhaltung dieser Hausordnung eine Mitverantwortung. Die Sauberkeit in den Schulgebäuden und den Außenanlagen ist Sache aller Schüler. Wer Schäden anrichtet, wird dafür haftbar gemacht. Alkohol, Rauchen und die Einnahme von Drogen und der Handel damit sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Unangemessene Lautstärke in den Fluren ist verboten. Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertsachen.

 

 

  1. Unterricht, Unterrichts- und Stundenbeginn, Unterrichtsende
    • Schüler haben den Aufforderungen aller Lehrer Folge zu leisten.
    • Jeder Schüler findet sich spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule ein, jeder Lehrer mindestens 15 Minuten vorher. Alle Schüler, die keinen Schulbus benutzen, betreten 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände und halten sich bei entsprechendem Wetter außerhalb des Schulgebäudes auf. Um sich auf den Unterricht vorbereiten zu können, hat jeder Schüler 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Raum zu sein.
    • Die Schüler tragen im Schulgebäude Hausschuhe. Sie haben darauf zu achten, dass Schuhe und Kleidung ordentlich in den dafür vorgesehenen Schränken abgelegt werden.
    • Nach dem Unterricht bzw. anderen schulischen Veranstaltungen verlassen die Schüler umgehend das Schulgelände. Das gilt nicht für Schüler, die den Schulbus benutzen oder den Hort besuchen.
    • Nach der letztmaligen Nutzung eines Unterrichtsraumes stellen die Schüler die Stühle hoch. Die Smartboards sind auszuschalten.
    • Der Ordnungsdienst hat nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel zu reinigen.
    • Schüler, die bis 14.45 Uhr nicht abgeholt wurden, gehen zum Hort und sind von dort abzuholen.
    • Eltern achten bitte darauf, dass sie nur im Ausnahmefall ihr Kind zum Raum begleiten und dabei bitte 5 Minuten vor dem Stundenklingeln das Schulgebäude verlassen.

 

  1. Pausenzeiten, Wartezeiten und Freistunden
    • In den großen Pausen suchen alle Schüler den Schulhof auf. Dieser erstreckt sich vor dem Hauptgebäude und endet in Höhe Turnhalle. Bälle sind nur als Softbälle erlaubt. Die Schüler der Sekundarstufe benutzen den hinteren Schulhof.
    • Eine Esseneinnahme (mitgebrachte Lebensmittel) in der Mittagspause im Raum ist nach Absprache mit dem Klassenlehrer bis 11.35 Uhr möglich.
    • Bei schlechtem Wetter – signalisiert durch Abklingeln – verbringen die Schüler die Pause im Raum der nächsten Unterrichtsstunde. Dabei werden sie von den Fachlehrern beaufsichtigt. Schüler, die nach der Hofpause im Fach Sport unterrichtet werden, bleiben in ihrem Unterrichtsraum und werden vom Sportlehrer beaufsichtigt.
    • In den Hofpausen können die Spielgräte genutzt werden. Dabei achten die Schüler darauf, dass niemand verletzt wird und dass auch andere Kinder diese Geräte nutzen können. Sollte trotzdem eine Verletzung auftreten, ist dies sofort den Aufsichtspersonen zu melden.
    • Jeglicher Müll wird in den Gebäuden und auf dem Schulhof bzw. Sportplatz in Mülleimern entsorgt. Verursacher von Verschmutzungen können zur Beseitigung dieser herangezogen werden.
    • In den Wintermonaten verbringen die Schüler entsprechend der Witterungsbedingungen die Zeit vor dem Unterricht im Schulgebäude. Die Anweisung dazu kommt von der Schulleitung. Der Bau von Schlitterbahnen und das Werfen von Schneebällen sind strengstens verboten.
    • In den kurzen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Unterrichtsraum. Dieser ist lediglich zum Aufsuchen der Toilette zu verlassen. Im Gebäude wird nicht gerannt bzw. Ball gespielt.
    • Während der Pausen, in den Freistunden und während der Wartezeit auf den Bus wird das Schulgelände nicht verlassen.
    • Die 4. – 6. Klassen stellen im zweiwöchentlichen Rhythmus die Ordnungsklasse. Die Ordnungsschüler sind gegenüber allen Schülern auf dem gesamten Schulgelände weisungsberechtigt. Sie ordnen die Beseitigung von Verschmutzungen an bzw. beseitigen sie selbst. Verpackungen, die mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind, werden in den gelben Säcken auf den Fluren entsorgt.

 

  1. Aufenthalt im Kabinett
    • Die Schüler halten sich im Kabinett nur in den Bereichen auf, die für den jeweiligen

Unterricht vorgesehen sind. Besonders im Raum Metallbearbeitung und in der Küche sind die Sicherheitsbestimmungen strengstens einzuhalten.

  • Die Hofpausen verbringen die Schüler auf dem Schulhof. Beim Klingelzeichen

treffen sich die Schüler vor dem Haupteingang der Schule und gehen gemeinsam mit der Lehrkraft zum Kabinett.

  • Die kurzen Pausen werden im jeweiligen Unterrichtsraum verbracht.
  • Der Aufenthalt von Schülern vor dem Kabinett und im Kabinett ohne Aufsichtsperson ist untersagt.
  • Beim Umgang mit Arbeitsmitteln im Kabinett ist äußerste Vorsicht walten zu lassen.
  • Diebstahl von Arbeitsmitteln wird grundsätzlich angezeigt.

 

  1. Sportunterricht
    • Verstöße beim Verhalten in den Kabinen oder im Sportunterricht können mit dem Ausschluss von der Sportstunde geahndet werden.
    • Die Sportsachen müssen am Montag nach dem Waschen mitgebracht werden. Sie sind in den vorgesehenen Schränken zu lagern.
    • Schmuck und Uhren sind im Unterricht abzulegen und müssen selbstständig aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.
    • Trinkflaschen werden auf Anweisung des Sportlehrers im Vorraum oder beim Sport im Freien an einem festgelegten Platz abgestellt.

 

  1. Nutzung Sanitäranlagen
    • Die Toilettennutzung erfolgt grundsätzlich nur in den Pausen, vor und nach dem Unterricht.
    • Während des Unterrichts kann der Lehrer in Ausnahmefällen der Toilettennutzung zustimmen.
    • Die Toiletten sind sauber zu verlassen. Das beinhaltet auch ein sauberes Toilettenbecken. Dies gilt auch für die Waschräume einschließlich der Sanitäranlagen in der Turnhalle und im Kabinett.
    • Absichtliche Verunreinigungen des Bodens, der Wände oder des Toilettenbeckens oder das absichtliche Herumwerfen von Toilettenpapierrollen sind verboten und ziehen Erziehungs- bzw. Ordnungsstrafen nach sich. Es kann Schadensersatz verlangt werden bzw. kann die Beseitigung der Verschmutzung angeordnet werden.

 

  1. Benutzung von Verkehrsmitteln
    • Ein Befahren des Schulhofes durch Schüler ist nicht gestattet. Kommt ein Schüler mit dem Fahrrad zur Schule, stellt er dieses in den Fahrradständern Parkplatz Kastanienallee ab und sichert es. Dabei hat er die Betonwege zu nutzen. Die Schule übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrräder. Die Verkehrsmittel müssen den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
    • Eltern ist es nicht gestattet, beim Bringen bzw. Abholen ihrer Kinder den Schulhof mit dem Auto zu befahren.

 

 

 

 

  1. Benutzung von elektronischen und anderen Geräten
    • Auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von Mobilfunktelefonen und Smartwatches durch Schüler verboten. Die Geräte sind während der Schulzeit auszuschalten. Verstöße dagegen werden mit Einzug dieser Geräte bestraft. Die Eltern haben die Geräte abzuholen.
    • Für dringende Telefonate zur Gewährleistung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht ist die Erlaubnis einer Lehr- bzw. einer Aufsichtskraft einzuholen.
    • Insbesondere ist es verboten, Fotos und Filmaufnahmen auf dem Schulgelände zu machen bzw. solche zu zeigen.
    • Das Mitbringen und die Nutzung von Laserpointern und Eddings ist streng verboten.

 

  1. Besucher
    • Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden.
    • Die Benutzung des Schulgeländes als Durchgang ist untersagt.
    • In begründeten Fällen kann gegen Besucher ein Hausverbot durch die Schulleitung ausgesprochen werden.

 

  1. Gültigkeit

            Die Hausordnung in der vorliegenden Fassung gilt mit Beschluss der Schulkonferenz

ab dem 24.01.2023

 

Guse
Schulleiter

Kontakt

Grundschule Friedersdorf
Kastanienallee 9a
15754 Heidesee

 

Tel.: 03 37 67 – 8 02 63
Fax: 03 37 67 – 8 06 93

 

eMail: schulefriedersdorf@t-online.de

wichtige Rufnummern

Hort Friedersdorf:

033767-803 32

 

Gemeinde Heidesee, Schule/Kita

Frau Schumann:

033767-795 34

 

WSG Wildau: (gebührenfrei)

Frau Süßmilch:

0800-589 03 83